Inhaber. Elke Gottsmann
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AGB gelten nur gegenüber anderen Unternehmen.
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen der Fa. hofbriks Naturbrennstoffe Elke
Gottsmann
1. Geltungsbereich,
Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Für Leistungen und Lieferungen, die
den ADSp unterliegen, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ebenfalls. Sollten
die folgenden Geschäftsbedingungen von den ADSp abweichende Regelungen enthalten, so
gelten die nachfolgenden Bestimmungen vorrangig.
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller
Lieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers,
gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann anerkannt werden. Bereits jetzt wird der Anwendung und der
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen.
Abweichend von § 29 ADSp ist die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann nur
verpflichtet, wenn der Auftraggeber es ausdrücklich verlangt, die Schäden, die dem
Auftraggeber durch die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann bei den Ausführungen des
Auftrags erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl auf Kosten des Auftraggebers
soweit wie möglich zu versichern. Nur für den Fall, dass ein Auftraggeber der Firma
hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann schriftlich und ausdrücklich mitteilt, dass eine
Versicherung gemäß § 29 ff. ADSp abzuschließen ist, erfolgt so weit als möglich der
Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch die Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann gemäß dieser Vorschriften.
2.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann erfolgen stets
freibleibend und sind damit nicht bindend. Die der Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen
Vertragsschluss der schriftlichen Bestätigung (im Internetshop per E-Mail gültig) durch
die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann . Bei der Lieferung von Massengütern
erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Preislisten der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann, handelsüblichen und /
oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Umsatzsteuergesetz.
3. Preise
Die Preise der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann enthalten keine Lieferung frei
Haus. Sollten sich in einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen dem Vertragsabschluss und
der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu
erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Materialkosten,
Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen.
4. Lieferungen
Alle Sendungen (auch Rücksendungen) im Rahmen von Handelsgeschäften erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Käufers .
Die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann ist zu Teillieferungen berechtigt. Die
volle Ausnutzung des Ladegewichts beziehungsweise der Ladefähigkeit des jeweiligen
Transportmittels behält sich die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann vor.
Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen
der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann oder einer eingesetzten Spedition zu
erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen
Gesamtgewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender
Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
Sofern nicht seitens der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann eine ausdrücklich
genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich bei sämtlichen
Lieferangaben der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann um Circa-Angaben, die nicht
verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma
hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann selbst fristgerecht beliefert wird.
Sollte die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann eine Lieferung aufgrund von höherer
Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen
sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert
sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeit fest vereinbart wurde, um die Dauer der
Verhinderung.
Die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann behält sich vor, Liefermengen abweichend
vom erteilten Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten.
Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die
Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann . Bei einer Überschreitung von 15 % der
Liefermengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Empfänger
zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet.
Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht
unbenommen, geringere Kosten der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
nachzuweisen.
Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer
losen Anlieferung mittels Silo LKW ist es die Kupplung in der Hauswand. Für Schäden am
Lagerraum wird nicht gehaftet. Das Einblasen erfolgt, soweit möglich mit Absauggebläse,
es kann kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers
hat dies zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete
Behältnisse. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der
Käufer.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden,
an seinen Erfüllungsort geliefert zur ebenen Straße. Der Kunde sorgt für eine
ordnungsgemäße und sichere Befahrbare Zufahrt. Der Spediteur ist nicht verpflichtet die
Ware direkt an den Lagerort zu transportieren.
Wenn der Kunde einen weiteren Transport wünscht, so geht die Gewährleistung der Ware vom
Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Ist die
Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen bei Verschuldung durch
den Kunden, befindet sich der Kunde im Verzug. Die Spedition wird die anfallenden
Lagerkosten bzw. Transportkosten durch Leerfahrt dem Kunden in Rechung
stellen.
5. Sicherungen
Die von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer
einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür vorgesehenen
Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann .
Zahlungen werden auf die ältesten Forderungen der Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann angerechnet.
Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt belieferten Waren, im Rahmen
seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, zu verarbeiten und zu veräußern, bzw. zur
Erbringung einer Lieferung und Leistung zu verbrauchen. Im Falle der Veräußerung oder des
Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer bereits
im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der
Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann abtritt. Soweit vom Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
verarbeitet werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Verarbeitung
für die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann erfolgt. In diesem Falle erwirbt das
hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann Eigentum an der neu hergestellten Sache gemäß § 950
BGB.
Im Falle der Verarbeitung wird die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann Eigentümerin
entsprechend des Anteils ihrer gelieferten Waren an der neu hergestellten Sache.
Im Falle der Veräußerung der hergestellten Sache sind sich die Vertragsparteien einig,
dass Entgeltforderungen des Käufers gegenüber den Endabnehmern für Lieferung und Verkauf
der neu hergestellten Sache in Höhe des Wertes der gelieferten Sache im Voraus an die
Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann abgetreten wird. Der Käufer ist nicht
berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus
dieser neu hergestellten Sachen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Werden
die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder neu hergestellten Sachen beim
Käufer durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer die Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Mit Vertragsabschluss tritt der Lieferungsempfänger seine Entgeltforderungen im Voraus
ab, die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann nimmt diese Abtretung an. Im Falle der
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Weiterveräußerung
der aus den von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann gelieferten Waren neu
hergestellten Sachen ist der Käufer auf Verlangen der Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann verpflichtet, seine Entgeltforderungen gegen Endabnehmer einzeln nachzuweisen
und den Endabnehmern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung
verbunden, an die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann zu zahlen. Die Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann ist ebenfalls berechtigt, den Endabnehmern die erfolgte
Abtretung zwischen ihr und dem Käufer mitzuteilen und die Entgeltforderungen im eigenen
Namen einzuziehen. Übersteigen die im Voraus abgetretenen Forderungen 20 % des
gesicherten Anspruchs, so gibt die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann in dieser
Höhe ihre Sicherheiten frei, wenn der Käufer zur Freigabe auffordert.
6. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann sind als Vorauskasse
zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde.
Soweit die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann Wechsel, Schecks oder sonstige
Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllenshalber. Die Firma
hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln
verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten bei
Privatkunden und 8% Punkten bei Geschäftskunden über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des
Verzuges geltenden jeweiligen Basiszins der EUZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann anerkannt,
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann ist der
EURO.
7.
Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat die von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alle
offensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 15 %, Über- oder Unterschreitung oder
Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma
hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Käufer
unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf von sechs Monaten seit der
Anlieferung, schriftlich gegenüber der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann geltend
zu machen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware
als genehmigt.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann unter
Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder
Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann ein
Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der
Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages
verlangen. Schadensansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen,
es sei denn, es wurden von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann Eigenschaften im
Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert.
Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eigenschaften
von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche
Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei
Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten
Handlungen) sowohl gegenüber der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann als auch
gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann oder der
genannten Personen.
Soweit die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann zum Schadensersatz verpflichtet ist,
ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.
8. Rücktritt
Werden der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann nach Vertragsabschluss Umstände
bekannt, die die Kreditfähigkeit / -würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so
ist die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann zur Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann
verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren herauszugeben. Im Falle der Verarbeitung ist der Käufer ebenfalls verpflichtet, die
neu hergestellte Sache nach Aufforderung durch die Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann an diese herauszugeben.
Im Falle des Rücktritts ist die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann berechtigt, 10
% des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht
dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann nachzuweisen.
Die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn
sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom
Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt die Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem
Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann aufgrund der unter 4. genannten unverschuldeten
Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma hofbriks
Naturbrennstoffe Gottsmann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
9.
Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann gelieferten Waren
nicht an, so hat die Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann während des
Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei
Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über.
Entstehen der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann wegen Nichtabnahme des Kunden
Schadenersatzansprüche, werden 25 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz
geltend gemacht. Der zu geltend gemachte Schadenersatz betrifft mindestens die
enstandenen Lieferkosten für den Hin und Rücktransport der vom Käufer bestellten Sache
sowie zuzüglich 10% des Warenwertes als Bearbeitungspauschale der Stornierung. Unberührt
bleibt das Recht des Kunden, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
als die Pauschale entstanden ist nachzuweisen.
10. Pfändungen
Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter, bezogen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder aus diesen neu hergestellten Sachen, unverzüglich
der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet,
Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Firma hofbriks Naturbrennstoffe
Gottsmann hinzuweisen.
11. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche
Vereinbarungen von der Firma hofbriks Naturbrennstoffe Gottsmann teilweise abgeändert, so
bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz
oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht
berührt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist
Hof.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland maßgebend und anzuwenden